Kirchenvorstand
In dem Kirchlichen Vermögensverwaltungsgesetz für den nordrhein-westfälischen Anteil des Bistums Münsters ist begründet, dass der Kirchenvorstand die Geschäfte der Kirchengemeinde führt.
Die Aufgaben des Kirchenvorstandes sind u. a.: Verwaltung des Grundvermögens; Regelung von Grundstücksangelegenheiten, Beschluss von Baumaßnahmen und deren Überwachung; Treffen von Personalentscheidungen (Kindergärten, Küster, Organisten, Pfarrsekretärinnen usw.); Aufstellung des Haushaltsplanes…
Der Kirchenvorstand besteht aus dem örtlichen Pfarrer (Propst Christoph Rensing) als dem Vorsitzenden sowie 14 von der Gemeinde für 4 Jahre gewählten Mitgliedern. Ferner gehört der Kanonikus dem Gremium an.
Seit der Wahl vom 08./09. November 2025 setzt sich unser Kirchenvorstand wie folgt zusammen:
- Propst Christoph Rensing, Vorsitzender
- Kanonikus Jonas Mieves - mit Stimmrecht
Die gewählten Mitglieder des Kirchenvorstandes von St. Remigius (Name, Wahlperiode):
- Johannes Baumeister
- Ulrike Blicker
- Hermann Bonhoff
- Sebastian Büscher
- Annette Deelmann
- Monika Garriß
- Bernhard Icking-Haselhoff
- Joachim Ladermann
- Johannes Nienhaus
- Katharina Schmidt
- Dr. Michael Schmitt
- Esther Triphaus
- Bernhard Weddeling
- Marcus Wilgenbus
Stellvertretender Vorsitzender ist zur Zeit Herr Joachim Ladermann.
Foto: Michael Bönte, Kirche+Leben

