Kirchenvorstand

In dem Kirchlichen Vermögensverwaltungsgesetz für den nordrhein-westfälischen Anteil des Bistums Münsters ist begründet, dass der Kirchenvorstand die Geschäfte der Kirchengemeinde führt.

Die Aufgaben des Kirchenvorstandes sind u. a.: Verwaltung des Grundvermögens; Regelung von Grundstücksangelegenheiten, Beschluss von Baumaßnahmen und deren Überwachung; Treffen von Personalentscheidungen (Kindergärten, Küster, Organisten, Pfarrsekretärinnen usw.); Aufstellung des Haushaltsplanes…

Der Kirchenvorstand besteht aus dem örtlichen Pfarrer (Propst Christoph Rensing) als dem Vorsitzenden sowie 14 von der Gemeinde für 4 Jahre gewählten Mitgliedern. Ferner gehört der Kanonikus dem Gremium an.

 


Seit der Wahl vom 08./09. November 2025 setzt sich unser Kirchenvorstand wie folgt zusammen:

 

  • Propst Christoph Rensing, Vorsitzender
  • Kanonikus Jonas Mieves - mit Stimmrecht

Die gewählten Mitglieder des Kirchenvorstandes von St. Remigius (Name, Wahlperiode):

  • Johannes Baumeister
  • Ulrike Blicker
  • Hermann Bonhoff
  • Sebastian Büscher
  • Annette Deelmann
  • Monika Garriß
  • Bernhard Icking-Haselhoff
  • Joachim Ladermann
  • Johannes Nienhaus
  • Katharina Schmidt
  • Dr. Michael Schmitt
  • Esther Triphaus
  • Bernhard Weddeling
  • Marcus Wilgenbus

Stellvertretender Vorsitzender ist zur Zeit Herr Joachim Ladermann.

 

 

Foto: Michael Bönte, Kirche+Leben