Kirchenvorstand

In dem „Gesetz über die Verwaltung des kath. Kirchenvermögens“ vom 24. Juli 1924 ist begründet, dass der Kirchenvorstand die Geschäfte der Kirchengemeinde führt.

Die Aufgaben des Kirchenvorstandes sind u. a.: Verwaltung des Grundvermögens; Regelung von Grundstücksangelegenheiten, Beschluss von Baumaßnahmen und deren Überwachung; Treffen von Personalentscheidungen (Kindergärten, Küster, Organisten, Pfarrsekretärinnen usw.); Aufstellung des Haushaltsplanes…

Kirchenvorstandswahlen finden alle drei Jahre statt. Gewählt wird immer die Hälfte der Mitglieder und zwar für sechs Jahre. Somit ist eine kontinuierliche Arbeit des Gremiums gewährleistet. Die nächste Wahl findet jedoch, aus organisatorischen Gründen des Bistums, erst im Herbst 2025 statt.

Der Kirchenvorstand besteht aus dem örtlichen Pfarrer (Propst Christoph Rensing) als dem Vorsitzenden sowie 16 von der Gemeinde gewählten Mitgliedern. Ferner gehört der Kanonikus dem Gremium an.


Seit den letzten beiden Wahlen (06./07.11.2021 und 17./18.11.2018) setzt sich unser Kirchenvorstand wie folgt zusammen:

 

  • Propst Christoph Rensing, Vorsitzender
  • Kanonikus Matthias Rump - mit Stimmrecht

Die gewählten Mitglieder des Kirchenvorstandes von St. Remigius (Name, Wahlperiode):

  • Johannes Baumeister, 2021 bis 2027
  • Ludger Benning, 2018 bis 2025
  • Ulrike Blicker, 2021 bis 2027
  • Bruno Cordes, 2018 bis 2025
  • Annette Deelmann, 2018 bis 2025
  • Ulf Gantefort, 2018 bis 2025
  • Monika Garriß, 2018 bis 2025
  • Bernhard Icking-Haselhoff, 2021 bis 2027
  • Joachim Ladermann, 2021 bis 2027
  • Johannes Nienhaus, 2018 bis 2025
  • Katharina Schmidt, 2021 bis 2027
  • Dr. Michael Schmitt, 2021 bis 2027
  • Birgit Schwering, 2018 bis 2025
  • Esther Triphaus, 2021 bis 2027
  • Markus Tücking, 2018 bis 2025
  • Marcus Wilgenbus, 2021 bis 2027

Stellvertretender Vorsitzender ist zur Zeit Herr Joachim Ladermann.

 

 

Foto: Michael Bönte, Kirche+Leben