Kirchenvorstands- und Pfarreiratswahlen 2025
Am Samstag und Sonntag, 8. und 9. November 2025 werden im Bistum Münster die Kirchenvorstände und Pfarreiräte neu gewählt. Kirche wird vor Ort von den Gläubigen gemeinsam geprägt, gemacht und gelebt. Deshalb ist es gut, dass es die Möglichkeit zur Mitwirkung im Kirchenvorstand oder Pfarreirat gibt. In diesem Jahr gibt es Änderungen für die Art der Stimmabgabe. Neben der „klassischen“ Variante – der Wahl an der Urne im Wahllokal – wird die Kirchengemeinde St. Remigius eine Allgemeine Onlinewahl anbieten. Dabei bekommen alle Wahlberechtigten eine Einladung zur Wahl per Brief. Dieser enthält die Zugangsdaten für die Onlinewahl. Mit denen können die Wählerinnen und Wähler am heimischen PC, Handy oder Tablet ihre Stimme abgeben. Wer das nicht kann oder möchte, kann selbstverständlich an dem Wahlwochenende 08./09.11.25 nach den Gottesdiensten in unseren Wahlräumen wählen oder Briefwahl beantragen. Es wird technisch ausgeschlossen, dass ein/e Wähler/in mehrmals wählt.
Die Onlinewahl bietet angesichts der fortschreitenden Digitalisierung der Wahlberechtigten die Chance auf eine hohe Wahlbeteiligung. Gleichzeitig werden so vielleicht weitere – auch jüngere! – Personen zur Abgabe ihrer Stimme motiviert, da diese sehr niedrigschwellig möglich ist.
Wer sich weitergehend über die Kirchenvorstands- und Pfarreiratswahlen informieren möchte, kann dies über die Homepage „https://www.bistum-muenster.de/wahlen“ tun. Hier kann man auch probeweise eine virtuelle Wahlkabine besuchen und die Online-Wahl einmal testen. Das Pfarrbüro hilft bei Fragen auch gerne weiter.
Vorschlagslisten hängen aus
Am Wochenende Sa./So. 09./10.08. hängen die Kandidatenvorschlagslisten in den Schaukästen unserer Kirchengemeinde aus. Alle Wahlberechtigten haben das Recht, die Vorschlagsliste bis zum 22.08.2025 zu ergänzen. Ergänzungsvorschläge sind nur gültig, wenn sie von mindestens 10 wahlberechtigten Personen mit Vor- und Nachnamen unterzeichnet ist, die schriftliche Erklärung der oder des Vorgeschlagenen enthält, dass sie oder er zur Kandidatur bereit ist und innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Veröffentlichung beim Wahlvorstand eingereicht ist.
Wahlrecht in einer anderen Pfarrei
Personen, die ihr Wahlrecht in einer anderen Pfarrei ausüben möchten, melden sich beim Wahlvorstand der betreffenden Kirchengemeinde, um einen entsprechenden Antrag zu stellen. Der Antrag muss bis zum 29.08.2025 beim Wahlvorstand eingegangen sein.